
Die Behandlung von Problemen mit der Mund- und Zahngesundheit während der Schwangerschaft sollte nicht aufgeschoben werden. Im Gegenteil, insbesondere Schmerzen, Infektionen oder fortschreitende Karies können ein direktes Risiko für die Gesundheit der Mutter und des Kindes darstellen. Eine der größten Sorgen in diesem Zusammenhang sind die möglichen Auswirkungen der bei Zahnbehandlungen verwendeten Lokalanästhetika auf den Fötus.
Das American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG) und die American Dental Association (ADA) erklären ausdrücklich, dass die Anwendung von Lokalanästhetika während der Schwangerschaft sicher ist. Diese Institutionen geben an, dass Anästhetika wie Lidocain bei angemessener Dosierung kein ernsthaftes Risiko für Mutter und Kind darstellen.
Lokalanästhetika wirken an der Stelle, an der sie angewendet werden, und gelangen nur in sehr geringen Mengen in den systemischen Kreislauf. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein in niedriger Dosierung angewendetes Lokalanästhetikum zum Baby gelangt, sehr gering. Darüber hinaus erhöht Adrenalin die Wirksamkeit der Anästhesie, sodass weniger Medikamente verwendet werden müssen, und begrenzt die Ausbreitung der Anästhesie, wodurch die systemische Absorption verringert wird. Dies bedeutet letztendlich eine sicherere Anwendung.
Insbesondere das zweite Trimester der Schwangerschaft (13.–27. Woche) gilt als der geeignetste Zeitraum für geplante Zahnbehandlungen. Die Organentwicklung ist zu diesem Zeitpunkt weitgehend abgeschlossen, sodass sowohl für die werdende Mutter als auch für das Baby nur minimale Risiken bestehen. Ist die Behandlung jedoch so dringend, dass sie nicht verschoben werden kann, kann sie auch im ersten oder dritten Trimester durchgeführt werden. Entscheidend ist hier die richtige Abwägung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses.
Obwohl einige Ärzte die Verwendung von epinephrinfreien Lokalanästhetika bevorzugen, wird Lidocain mit Epinephrin von der FDA in der Schwangerschaft als Kategorie B eingestuft und ist allgemein sicher in der Anwendung. Alternativ empfohlene Substanzen wie Mepivacain fallen hingegen in die Kategorie C, was hinsichtlich der Risiken eine vorsichtigere Herangehensweise als bei Lidocain erfordert.
Vor der Behandlung müssen unbedingt der aktuelle Gesundheitszustand der Mutter, die Schwangerschaftswoche und die Dringlichkeit der Behandlung berücksichtigt werden. Falls erforderlich, sollte ein Gynäkologe hinzugezogen werden. Nach Erhalt der ärztlichen Genehmigung ist es jedoch besser, die Schmerzen und den Stress zu lindern, als die Behandlung während der Schwangerschaft zu verzögern.